Menümobile menu

Voraussetzungen

Formale Voraussetzungen

  • Zugehörigkeit zu einer evangelischen Kirche, 
  • abgeschlossenes Studium zum / zur Religions- oder Gemeindepädagog(en/in) an einer evangelischen Fachhochschule oder 
  • ein abgeschlossenes Studium als Sozialpädagoge/in, Sozialarbeiter/in mit einem Zertifikat Gemeindepädagogik und 
  • ein erfolgreich abgeschlossenes Kolloquium nach den ersten beiden Berufsjahren oder ein Diplom im Zusatzstudiengang „Religionspädagogik“

Zur Zeit ist eine neue Anstellungsverordnung in Arbeit. So haben aktuell noch Gemeindediakone/innen bzw. Diakone/innen von anerkannten Ausbildungsstätten in Verbindung mit einer Aufbauausbildung die Chance zur Anstellung.

Persönliche Voraussetzungen

„Wer als Gemeindepädagoge arbeiten möchte, muss über soziale Kompetenzen im Umgang mit Menschen verfügen “, erklärt die Gemeindepädagogin Dr. Nicole Piroth. Als zweiten wichtigen Punkt nennt sie die Bereitschaft, das eigene Verhalten kritisch zu hinterfragen und Konsequenzen aus den Überlegungen zu ziehen. „Die Ausbildung zur Gemeindepädagogin oder zum Gemeindepädagogen ist nicht allein auf Wissenserwerb, wie beispielsweise ein Ingenieursstudium angelegt, auch an der eigenen Persönlichkeit wird gearbeitet“, so Dr.Nicole Piroth, die noch bis vor kurzem an der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt als Dozentin unterrichtete.

Die Auseinandersetzung und das Gespräch über den Zusammenhang von Glauben(szweifel), Lernen und Alltag des Lebens gehören unabdingbar zu diesem Beruf. Interessierte sollten zum Beispiel in der Lage sein, reflektiert mit anderen Menschen über Spiritualität bzw. kirchliche Hintergründe zu sprechen oder im Konfirmandenunterricht den christlichen Glauben in versteh- und erlebbarer Weise zu vermitteln.

Gefragt sind ebenso Fähigkeiten wie planen, organisieren von Projekten, entwickeln von Konzepten, leiten von Gruppen sowie Kreativität, Kooperationsfähigkeit und Empathie, insbesondere in der Krankenhaus- und Altenheimseelsorge.

Studiengang

Wer die Hochschulreife besitzt und anschließend Diplompädagogik mit Schwerpunkt Sozialwesen, Sozialpädagogik oder Sozialarbeit studiert, dem stehen zwei Möglichkeiten in der hessen-nassauischen Landeskirche offen, wie er die Ausbildung zur/ zum Gemeindepädagogin/en absolvieren kann:

Die Studentin oder der Student erwirbt die „Gemeindepädagogische Zusatzqualifikation“ an der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt, die auch das Studium der Sozialarbeit / Sozialpädagogik anbietet. Die Qualifikation kann während des Studiums oder berufsbegleitend erworben werden und schließt mit einem Zertifikat ab.

Drei Elemente sind Bestandteil der Zusatzqualifikation: 1. Die theologischen und gemeindepädagogischen Grundlagen, 2. das gemeindepädagogisches Praxiserkundungsprojekt und die Praxisreflexion und 3. die thematische Spezialisierung.

Seit 2004 besteht die Möglichkeit, nach dem Studium der Sozialpädagogik oder Sozialarbeit das Erweiterungsstudium „Religionspädagogik“ anzuschließen. Dieses zweisemestrige Studium wird mit einem Diplom abgeschlossen. Damit weist die Absolventin oder der Absolvent ein Doppeldiplom auf, welches gute Chancen bei der Arbeitssuche bei kirchlichen, diakonischen und weltlichen Trägern eröffnet.

Inhaltlich erwerben die Studierenden im Studienbereich „Theologie“ wichtige Kenntnisse aus der Kirchengeschichte und reflektieren Gegenwartsfragen im systematisch-theologischen Kolloquium nach. Nicht nur die grundlegenden Theoriekonzepte der Gemeindepädagogik vermitteln die DozentInnen, auch praktische Erfahrungen haben beispielsweise in der „Theorie-Praxis-Werkstatt Seelsorge und Beratung“ ihren Platz im Ausbildungs-Lehrplan.

Übrigens: die Berufsbezeichnung „Gemeindepädagoge / Gemeindepädagogin“ ist geschützt und an bestimmte Ausbildungsstandards gebunden. Die Berufsbezeichnung gilt nur für diejenigen, die das Studium und die entsprechende Qualifikationen absolviert haben. Die endgültige kirchliche Anerkennung mit der Berufsbezeichnung „Gemeindepädagogin/Gemein-depädagoge“ wird für Absolventinnen und Absolventen mit der „Gemeindepädagogischen Zusatzqualifikation“ erst erworben, wenn weitere gemeindepädagogische Studienanteile in den ersten zwei Berufsjahren im kirchlichen Dienst besucht werden. Um diese Seminare zu besuchen, kann Fortbildungsurlaub genommen werden. Zum Abschluss folgt ein Kolloquium durch die hessen-nassauische Landeskirche.

Auch wer an sein Studium der Sozialpädagogik mit gemeindepädagogischem Zertifikatsabschluss das Zusatzstudium Religionspädagogik anschließt, kann sich nach bestandener Prüfung als GemeindepädagogIn bezeichnen.

In der EKHN werden auch Absolventen evangelischer Fachhochschulen aus anderen Landeskirchen anerkannt, falls sie dort eine vergleichbare Ausbildung abgeschlossen haben.

to top