Pandemie
Homeoffice und Schnelltests +++ UPDATE +++
pixabay.com/Peggychoucair
21.04.2021
pwb
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1. Kontaktvermeidung durch Homeoffice
Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeitenden mit Bürotätigkeit oder vergleichbaren Tätigkeiten, die Arbeit im Homeoffice zu ermöglichen, es sei denn, zwingende betriebliche Gründe sprechen dagegen. Damit werden mögliche Infektionsketten auf dem Arbeitsweg oder während der Tätigkeit unterbrochen.
2. Verpflichtende Testangebote an Mitarbeitende, die im Betrieb arbeiten müssen.
Arbeitgeber sind verpflichtet, während der Corona Pandemie den Mitarbeitenden, die zwingend an ihrem Arbeitsplatz tätig sein müssen, einmal pro Woche einen freiwilligen Schnelltest anzubieten. Dieser Verpflichtung kann über die Aushändigung von Selbsttests nachgekommen werden.
NEU: Ausführliche Informationen zu den Schnelltest (Rundschreiben des Arbeitsschutzausschusses)
Kirchenleitung und Kirchensynodalvorstand stimmen derzeit die Umsetzung der Verpflichtung für Schnelltests für gesamtkirchliche Mitarbeitende ab. Es ist zudem daran gedacht, eine finanzielle Unterstützung im Rahmen einer Erhöhung der Gemeindegliederpauschalen für Kirchengemeinden und Dekanate zur Verfügung zu stellen.