Für die nachhaltige und wirtschaftlich tragbare Anpassung des Gebäudebestandes an die Mitgliederzahlentwicklung hat die Kirchensynode das Artikelgesetz „zum qualitativen Konzentrationsprozess bei kirchlichen Gebäuden“ in 2. und 3. Lesung verabschiedet. Neben Änderungen in den Gemeindezuweisungen ist der Kern ein „Gesetz zur Erstellung von Gebäudebedarfs- und entwicklungsplänen“ (GBEPG), durch das die Gebäudelasten in Verwaltungen, Zentren, Dekanaten und Gemeinden um mindestens 20 Prozent reduziert werden. Dazu werden Gebäude in A-, B- und C-Kategorien klassifiziert: Bei den C-Gebäuden entfällt ab 2027 die gesamtkirchliche Zuweisung; B-Gebäude erhalten nur noch Zuweisungen für die notwendige Erhaltung an Dach und Fach. In der Debatte hatten der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederorientierung (AGÖM) sowie der Theologische Ausschuss vor einer zu schnellen Reduktion kirchlicher Gebäude in den entstehenden Nachbarschaftsräumen von Kirchengemeinden gewarnt. Ein Gegenargument war, dass Gebäude ohne gesamtkirchliche Zuweisung z.B. in Zusammenarbeit mit anderen Konfessionen und gesellschaftlichen Gruppen vor Ort weitergenutzt sowie durch Mieten oder Fundraising finanziert werden können. Insgesamt stimmte eine Mehrheit von 77 (rund 65 Prozent) von 118 Synodalen für das Gesetz.
Drs. 08/22