Menümobile menu

Gemeinde und Kirchenvorstand

Die EKHN ist bis heute eine „Kirche von unten“, in der ein wesentlicher Teil der Macht von den Gemeindemitgliedern in Wahlen ausgeübt wird. Die Kirchenvorstände haben weit reichende Befugnisse und leiten gemeinsam mit den Pfarrerinnen und Pfarrern die Gemeinde. Sie senden Delegierte in die Dekanatssynode und von dort in die Kirchensynode.

Weil wir unsere Kirche synodal gestalten, müssen unsere Leitungsgremien immer aus Haupt- und Ehrenamtlichen berufen sein. Haupt- und Ehrenamtliche, das bekennen wir, gestalten auch in der Leitung unserer Kirche selbst einen von Jesus Christus gebotenen Dienst an der Gemeinde. Dabei verstehen wir eben diese Gemeinde als eine Gemeinschaft von Schwestern und Brüdern, in der niemand die Herrschaft über den anderen beanspruchen soll. Damit folgt die EKHN bis zum heutigen Tag dem wesentlichen Strang der Gemeindeorganisation, den wir aus dem Neuen Testament kennen. 

Die Kirchenverwaltung der EKHN möchte Sie als Kirchenvorstände und Dekanatsvorstände in Ihrer täglichen Arbeit unterstützen. Wir bieten Ihnen daher an dieser Stelle wichtige Informationen und Materialien an.



Kirchenvorstand kompakt

Die Broschüren „KV-kompakt. Handbuch für Kirchenvorsteher*innen” und „Als Kirchenvorstand unterwegs, aber nicht alleine” waren Bestandteil des Starterpaketes für neue Kirchenvorstände".

Sie können sie hier als PDF herunterladen (auf das Bild klicken).


Aktuell: Broschüre zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit

 

 

Wie Klimaschutz und Nachhaltigkeit in Kirchengemeinden ganz konkret gelingen kann, wird in der Broschüre „Klimaschutz und Nachhaltigkeit in unserer Kirchengemeinde“ mit praktischen Tipps, vielen Beispielen und Hintergrundinformationen gezeigt. Rechtzeitig zum Auftakt der neuen Amtsperiode der Kirchenvorstände dient die Broschüre als Inspiration, Orientierungshilfe und Wegweiser für Kirchenvorstandsmitglieder und alle Interessierten.


Aktuell: 
Neues Umsatzsteuerrecht für kirchliche Körperschaften

Ab dem 1. Januar 2023 ändert sich die Praxis der Umsatzsteuer bei allen öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Dies betrifft auch Sie unmittelbar, denn Kirchengemeinden, Dekanate und Verbände sind jeweils eine eigene kirchliche Körperschaft. Der staatliche Gesetzgeber überträgt Ihnen neue steuerliche Pflichten, für deren Erfüllung die Organe der Körperschaften (Kirchenvorstände, Dekanatssynodalvorstände und Verbandsvorstände) persönlich verantwortlich sind. Wir möchten Sie als Kirchenverwaltung dabei so gut wie möglich unterstützen.
Alle Infos zum neuen Umsatzsteuerrecht finden Sie hier: unsere.ekhn.de/umsatzsteuer



Ehrenamtsakademie EKHNGrüne Landschaft durch die sich eine Straße schlängelt.

Im Rahmen des Netzwerks „Lust auf Gemeinde“ wurde die Broschüre „Hoffnungsvoll unterwegs“ überarbeitet. Im gleichen Kontext ist der Film „Auf halbem Weg“ entstanden, der das Bild der Wanderung eines Kirchenvorstands zur Halbzeit aufnimmt und einige typische Charaktere in Kirchenvorständen zeigt.

Der Film findet sich unter dem Menüpunkt Materialien auf hoffnungsvoll-unterwegs.de  Er soll zum Gespräch über die Kirchenvorstandsarbeit anregen und kann gerne verwendet und breit beworben werden.


Das Stichwortverzeichnis "Inhalte von A bis Z" (rechte Spalte) befindet sich im stetigen Aufbau. Wir ergänzen neue Stichworte und stellen Links zu den Fachstellen und Ansprechpersonen bzw. direkt zu Broschüren, Aufsätzen, Hinweisen, Formularen und Rechtstexten ein. Für Hinweise sind wir dankbar, denn wir wollen die Qualität dieser Seiten beständig verbessern, um Sie als Mitglied des Kirchenvorstandes bei Ihrer Arbeit zu unterstützen.

Fehlt Ihnen ein bestimmter Service, so wenden Sie sich bitte an Peter W. Bernecker

AKTUELL: Kirchenvorstandssitzung per Videokonferenz

Besprechungen (Teambesprechungen, Kirchenvorstandssitzungen, Sitzungen der Dekanatssynodalvorstände, u.a.) sollen weiterhin möglichst über Video- oder Telefonkonferenzen stattfinden. KV- und DSV-Sitzungen, die über Videokonferenzen abgehalten werden, sind den regulären KV- und DSV-Sitzungen für die Dauer der Coronakrise rechtlich gleichgestellt, Beschlüsse müssen nicht mehr im Umlaufverfahren gefasst werden. Die Kirchenleitung hat in ihrer Sitzung vom 30. April 2020 die notwendige Änderungen und Ergänzung der Kirchengemeindeordnung (§ 39 + § 41) und der Dekanatssynodalordnung (§ 42 + 44) als gesetzesvertretende Verordnungen beschlossen. Der erstmalige Beschluss von Videokonferenzen könnte auch durch einen Umlaufbeschluss (§ 43 KGO) erfolgen. Um auch geheime Abstimmungen und Wahlen im Rahmen von Videokonferenzen organisieren zu können, wird die Möglichkeit der Briefwahl (d.h. die Abstimmung der an der entsprechenden Videokonferenz teilnehmenden, stimmberechtigten Mitglieder des Kirchenvorstands bzw. des Dekanatssynodalvorstandes per Brief) eingeführt. Auch für Pfarrwahlen wird die Möglichkeit einer Videokonferenz und die Stimmabgabe per Brief ermöglicht, ansonsten gelten hier aber weiterhin die besonderen Regelungen des Pfarrstellengesetzes.

Neue Materialien zur Sitzungsleitung

Werden Besprechungen mit der physischen Anwesenheit der Teilnehmenden abgehalten (möglich nach den aktuellen Verordnungen der Länder RLP (4. VO in der Fassung vom 28.4.20) und Hessen (3. VO in der Fassung der am 1. Mai 2020 in Kraft tretenden Änderungen), müssen die jeweiligen aktuellen Abstands- und Hygieneregelungen eingehalten werden. Es empfiehlt sich, die Sitzungsdauer möglichst kurz zu halten.

Kirchenvorstände vernetzt

Facebook Gruppe Kirchenvorstand EKHN

to top