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Gemeindlicher Pfarrdienst

Bernd Christoph MaternPfarrer

Die Kirchenleitung hat die Aufgabe, möglichst gute Bedingungen dafür zu schaffen, dass das Evangelium in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Dazu gehört, die pastorale Versorgung zu gewährleisten und dabei die Pfarrerinnen und Pfarrer zu begleiten und zu stärken. Die Bedingungen sollen so sein, dass sie ihren Beruf gerne, wohlbehalten und mit Freude ausüben können. Die vorliegende Neugestaltung der Pfarrdienstordnung und eine damit einhergehende Aufgabenbeschreibung sollen dabei helfen. Sie sollen keine Instrumente sein, die Gestaltungsfreiheit einschränken. Sie sollen diese auf der Grundlage klarer Verabredungen fördern und damit Berufszufriedenheit sichern.

Neu ist, dass Pfarrdienstordnungen (§ 5 KGO) immer erstellt werden müssen und zwar unabhängig vom Umfang des Dienstauftrages und von der Anzahl der Stellen in einer Gemeinde. Wir empfehlen die Erstellung von Pfarrdienstordnungen vorrangig bei Pfarrstellenwechsel und wenn mehrere Pfarrerinnen und Pfarrer zusammenarbeiten. In jedem Falle sind sie innerhalb einer Amtszeit des Kirchenvorstandes zu erstellen, der diese in einer Kirchenvorstandssitzung diskutiert und beschließt.

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Pfarramtsübergabe

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