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Kollektenplan

Christi Himmelfahrt

18.5.2023: Für die evangelische Weltmission (Missionswerke EMS und VEM)

Weltweit ist jedes dritte Kind von Armut betroffen. Gerade sie brauchen Unterstützung – eine warme Mahlzeit, liebevolle Begleitung, medizinische Versorgung und vor allem eine gute Bildung. Deshalb fördern die Missionswerke VEM und EMS Kinderheime, Schulen und berufliche Ausbildungsstätten in Afrika und Asien und schaffen so eine bessere Zukunft für benachteiligte Mädchen und Jungen.

Klassenraum, ein Mädchen schreibt an der Tafel. EMS/Lohnes

Pfingstsonntag

28.5.2023: Für die Arbeit des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK)

Junge Menschen aus der weltweiten Ökumene studieren am Ökumenischen Institut in Bossey um zu lernen, wie Kirchen miteinander für Gerechtigkeit, Versöhnung und Frieden einstehen können. Der Stipendienfonds unterstützt Studierende mit wenig Ressourcen. Die Absolventinnen und Absolventen sind aktiv im ökumenischen und interreligiösen Dialog und stärken das gesellschaftliche Engagement der Kirchen.

Gruppe lachender Menschen ÖRK

1. Sonntag nach Trinitatis

11.6.2023: Für den Deutschen Evangelischen Kirchentag (DEKT)

„Jetzt ist die Zeit“, die Losung des Nürnberger Kirchentages schickt uns auf einen Lernweg, jetzt ist die Zeit die Weichen neu zu stellen und gemeinsame Schritte zu gehen. Jetzt ist die Zeit Quellen zu erschließen, die uns Kraft und Orientierung geben. Der Kirchentag ist eine Oase, in der jede und jeder Kraft schöpfen kann, er ist Impulsgeber für Einzelne, Gemeinden und Gesellschaft.

Motto, gestaltet © DEKT/Tjorm Berkey

3. Sonntag nach Trinitatis

25.6.2023: Für den Arbeitslosenfonds der EKHN

Mit dem Arbeitslosenfonds der EKHN trägt die Kirche seit 1984 aktiv dazu bei, die Arbeitslosigkeit zu verringern und damit eine der herausforderndsten Aufgaben, insbesondere in Zeiten einer Pandemie, anzugehen. Der Arbeitslosenfonds ist ein wertvolles Instrument, um benachteiligte Menschen eine berufliche Perspektive zu geben und sie wieder in die Arbeitswelt einzugliedern.

EKHN

5. Sonntag nach Trinitatis

9.7.2023: Für die inklusive Gemeindearbeit

Menschen mit Lernschwierigkeiten und anderen Ausgrenzungsrisiken haben ein Recht, am Gemeindeleben teilzunehmen. Die Praxis zeigt jedoch, dass dieses Recht nicht überall umgesetzt werden kann. Mit der Kollekte für die inklusive Gemeindearbeit möchten wir die Teilhabe dieser Menschen am kirchlichen Leben fördern und inklusive Projekte in Kirchengemeinden unterstützen.

Rollstuhlfahrer gemeinsam mit Gehenden in freier Natur BartCo/istockphoto.com

7. Sonntag nach Trinitatis

23.7.2023 (A): Für Klimaschutz kreativ: „Drei Kühe beleuchten ein Haus“

In Kuba werden einfache Biogasanlagen auf Höfen von Kleinbauern errichtet. Der darin vergorene Dung von zwei oder drei Kühen pro Tag reicht, um mit dem gewonnenen Methangas bis zu fünf Stunden zu kochen oder das Haus zu beleuchten! Mit Hilfe der Biogas-Anlagen werden unter anderem die Treibhausgas-Emissionen reduziert und so ein wertvoller Beitrag zum Klimaschutz geleistet.

Zwei Kühe stehen nachts vor einem beleuchteten Stall pexels.com/carboxaldehyde

7. Sonntag nach Trinitatis

23.7.2023 (B): Für Brücken bauen mit der Sonne

Der afrikanische Kontinent ist unglaublich reich an Solarenergie. Bildung ist der Schlüssel zur Erschließung dieses Reichtums für die Menschen vor Ort. Der Verein „Brücken bauen mit der Sonne e.V.“ bietet engagierten Menschen in Deutschland Schulungen für eine praxistaugliche Nutzung von Solartechnik in Afrika an und unterstützt zudem eine Berufsfachschule in Mount Kenia.

Solar-Panel auf Strohhütte pixabay.com/cotrim

9. Sonntag nach Trinitatis

6.8.2023 (A): Für besondere gesamtkirchliche Aufgaben (EKD)

Familien sind Knotenpunkte für das Leben in der wachsenden Vielfalt religiöser und kultureller Einflüsse. In Projekten werden in der konzeptionellen Zusammenarbeit mit Familien exemplarisch neue Formen der Familienarbeit erprobt und multipliziert. Diese nehmen Familien als Akteure ernst und schaffen Begegnung mit dem Glauben, religiöse Bildung und konkrete Unterstützung.

Familie Bildquelle: gettyimages, shapecharge

9. Sonntag nach Trinitatis

6.8.2023 (B): Für die Ökumene und Auslandsarbeit (EKD)

Musik und Gesang bringen Menschen zusammen, im gemeinsamen Musizieren und Singen liegt eine heilsame und versöhnende Kraft. Ziel ist es unter anderem, mit der Gestaltung und Verbreitung eines mehrsprachigen digitalen Liederbuches die Stimmen von Menschen in Gemeinden, Chören, Ensembles und Bands weltweit und an ihren jeweiligen Orten zu verbinden.

Frauen singen bei der 10. ÖRK in Korea Detlev Knoche

11. Sonntag nach Trinitatis

20.8.2023 (A): Für das Frankfurter Diakonissenhaus

Das Frankfurter Diakonissenhaus ist ein besonderer geistlicher Ort in der Großstadt. Die geistliche und die kirchenmusikalische Arbeit soll in Zukunft erhalten und weiterentwickelt werden. So wird der Dreiklang von Liturgie, gemeinsamem Leben und Diakonie für die Öffentlichkeit erfahrbar.

© Walter Müller-Wähner / EVLKS / fundus.ekhn.de

Spenden und Sammlungen gehören seit Alters her fest zum Gottesdienst der christlichen Gemeinde. Sie richten sich als Ausdruck des Dankes an Gott, nehmen aber gleichzeitig als Zeichen der Solidarität und vor allem der Nächstenliebe den Mitmenschen in den Blick.

In diesem Sinn sind Kollekten und Spenden ein fester Bestandteil auch unserer Gottesdienste heute. In diesem doppelten Sinn möge der Umgang mit den Pflichtkollekten und den Kollekten in Eigenverantwortung der Gemeinden im Rahmen der kirchlichen Vorgaben verantwortlich gestaltet werden. 

Bei den Kollekten sieht die Kollektenordnung der EKHN verbindliche, empfohlene und freigestellte Kollekten vor. 

Kollekten, deren Erhebung verbindlich für alle Kirchengemeinden vorgeschrieben ist, werden von der Kirchensynode für zwei Jahre festgelegt. Die Zweckbestimmung der Kollekte ist im jeweiligen Gottesdienst der Gemeinde mit einer entsprechenden Empfehlung bekannt zu geben.

Erhebung von Kollekten

Bei den Kollekten sieht die Kollektenordnung der EKHN verbindliche, empfohlene und freigestellte Kollekten vor.

Kollekten, deren Erhebung verbindlich für alle Kirchengemeinden vorgeschrieben ist, werden von der Kirchensynode für zwei Jahre festgelegt. Die Zweckbestimmung der Kollekte ist im jeweiligen Gottesdienst der Gemeinde mit einer entsprechenden Empfehlung bekannt zu geben. Darüber hinaus ist es sinnvoll, bereits vorher, z. B. im Gemeindebrief, auf die jeweilige Kollekte hinzuweisen. Hier bietet sich an, auf die angegebene Internet-Adresse der Kollektenempfänger hinzuweisen.

Fällt eine verbindliche Kollekte auf einen Tag, an dem mehrere Gottesdienste stattfinden, z. B. Heiligabend, sind alle Kollekteneinnahmen dieser Gottesdienste für den vorgegebenen Zweck abzuführen.

Im Regelfall enthält der Kollektenplan einen Kollektenempfänger. Die Kirchensynode hat aber die Möglichkeit, Wahlpflichtkollekten festzulegen. Diese Kollekten dienen dazu, möglichst viele Kollektenempfänger zu berücksichtigen und den Kirchenvorständen Wahlmöglichkeiten zu eröffnen. Die Kirchenvorstände müssen sich allerdings rechtzeitig entscheiden, welchen Kollektenempfänger sie berücksichtigen wollen. Selbstverständlich kann der im Rahmen der Wahlpflichtkollekte nicht berücksichtigte Kollektenempfänger vom Kirchenvorstand für eine der freien Kollekten bedacht werden.

Downloads zum Kollektenplan 2023




Handreichung zur KollO und KollVO

Downloads zum Kollektenplan 2025/2026

Downloads zum Kollektenplan 2024

Downloads zum Kollektenplan 2022

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