Kollektenplan
Spenden und Sammlungen gehören seit Alters her fest zum Gottesdienst der christlichen Gemeinde. Sie richten sich als Ausdruck des Dankes an Gott, nehmen aber gleichzeitig als Zeichen der Solidarität und vor allem der Nächstenliebe den Mitmenschen in den Blick.
In diesem Sinn sind Kollekten und Spenden ein fester Bestandteil auch unserer Gottesdienste heute. In diesem doppelten Sinn möge der Umgang mit den Pflichtkollekten und den Kollekten in Eigenverantwortung der Gemeinden im Rahmen der kirchlichen Vorgaben verantwortlich gestaltet werden.
Bei den Kollekten sieht die Kollektenordnung der EKHN verbindliche, empfohlene und freigestellte Kollekten vor.
Kollekten, deren Erhebung verbindlich für alle Kirchengemeinden vorgeschrieben ist, werden von der Kirchensynode für zwei Jahre festgelegt. Die Zweckbestimmung der Kollekte ist im jeweiligen Gottesdienst der Gemeinde mit einer entsprechenden Empfehlung bekannt zu geben.
Erhebung von Kollekten
Bei den Kollekten sieht die Kollektenordnung der EKHN verbindliche, empfohlene und freigestellte Kollekten vor.
Kollekten, deren Erhebung verbindlich für alle Kirchengemeinden vorgeschrieben ist, werden von der Kirchensynode für zwei Jahre festgelegt. Die Zweckbestimmung der Kollekte ist im jeweiligen Gottesdienst der Gemeinde mit einer entsprechenden Empfehlung bekannt zu geben. Darüber hinaus ist es sinnvoll, bereits vorher, z. B. im Gemeindebrief, auf die jeweilige Kollekte hinzuweisen. Hier bietet sich an, auf die angegebene Internet-Adresse der Kollektenempfänger hinzuweisen.
Fällt eine verbindliche Kollekte auf einen Tag, an dem mehrere Gottesdienste stattfinden, z. B. Heiligabend, sind alle Kollekteneinnahmen dieser Gottesdienste für den vorgegebenen Zweck abzuführen.
Im Regelfall enthält der Kollektenplan einen Kollektenempfänger. Die Kirchensynode hat aber die Möglichkeit, Wahlpflichtkollekten festzulegen. Diese Kollekten dienen dazu, möglichst viele Kollektenempfänger zu berücksichtigen und den Kirchenvorständen Wahlmöglichkeiten zu eröffnen. Die Kirchenvorstände müssen sich allerdings rechtzeitig entscheiden, welchen Kollektenempfänger sie berücksichtigen wollen. Selbstverständlich kann der im Rahmen der Wahlpflichtkollekte nicht berücksichtigte Kollektenempfänger vom Kirchenvorstand für eine der freien Kollekten bedacht werden.
Downloads zum Kollektenplan 2023
- Auszug Amtsblatt Kollektenplan 2023.pdfKollektenplan 2023 (Auszug aus dem Amtsblatt)
- Uebersicht aller Sonn- und Festtage 2023.xlsKollekten Übersicht aller Sonn- und Feiertage 2023
- Wahl-Pflichtkollekten-2023.docxFormular Wahl-Pflichtkollekten 2023
- Gesamtdatei Kollektentexte fuer den Kollektenplan 2023.docxKollektentexte für den Kollektenplan 2023
- KOLL-PLAN-UBERS 2022 12 06.pdfWandübersicht Kollektenplan 2023
- 2023 KOLL-PLAN BOOKLET 221120 web.pdfKollektenplan 2023
Handreichung zur KollO und KollVO
- Handreichung zur KollO und KollVO.pdfHandreichung zur Kollektenordnung und Kollektenverwaltungsordnung487 K
Downloads zum Kollektenplan 2025/2026
- Ausschreibung Kollektenplan 2025 26.pdfAusschreibung Aufnahme in den Kollektenplan 2025/2026 (Auszug Amtsblatt)
- Antragsformular fuer Bewerbung Aufnahme in Kollektenplan 2025 26.docxAntragsformular für die Bewerbung zur Aufnahme in den Kollektenplan 2025/2026
Downloads zum Kollektenplan 2024
- Auszug aus dem Amtsblatt zum Kollektenplan 2024.pdfAuszug aus dem Amtsblatt zum Kollektenplan 2024
- Uebersicht aller Sonn- und Festtage 2024.xlsÜbersicht aller Sonn- und Festtage 2024
Downloads zum Kollektenplan 2022
- Auszug Amtsblatt Kollektenplan2022.pdfKollektenplan 2022 (Auszug aus dem Amtsblatt)
- Kollekenuebersicht 2022.pdfKollektenübersicht 2022
- Kollektenplan 2022.pdfKollektenplan 2022
- Uebersicht aller Sonn- und Festtage 2022.xlsKollekten Übersicht aller Sonn- und Feiertage 2022
- Gesamtdatei Kollektentexte fuer den Kollektenplan 2022.docxKollektentexte für den Kollektenplan 2022
- Wahl-Pflichtkollekten-2022.docxFormular Wahl-Pflichtkollekten 2022