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Pfarrstellenbemessung

pixabay|ekhnPins auf EKHN-Karte

Mit dem Kirchengesetz zur Pfarrstellenbemessung in den Jahren 2020 bis 2024 hat die Kirchensynode der EKHN im Dezember 2017 das derzeit bestehende Bemessungsverfahren weiterentwickelt.

Die neue Bemessung sieht vor, dass die Zahl der Pfarrstellen entlang der Mitgliederentwicklung zwischen 2020 und 2024 jährlich um etwa 1,4 Prozent von 1450 auf knapp 1350 Stellen reduzieren wird. Es ist dabei geplant, das derzeitige Verhältnis von Gemeindegliedern pro Seelsorgerin und Seelsorger bei kirchenweit durchschnittlich rund 1600 Gemeindegliedern zu erhalten.

Pfarrdienst wird ab 2020 neu ausgerichtet

Wie bisher sieht das neue Pfarrstellenrecht Pfarrstellen in Kirchengemeinden, Verbänden, beim Dekanat (regionale Pfarrstellen) und in der Gesamtkirche vor (vgl. § 1 Pfarrstellengesetz (PfStG)). Neu ist die Möglichkeit, gemeindliche Pfarrstellen einem Kooperationsraum zuzuweisen.

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