Musikinhalte
Die Nutzung von GEMA geschützten Musikinhalten auf Gemeindeseiten, auf YouTube oder Facebook ist durch vertragliche Regelung seitens der EKD bis 31.12.2022 möglich. Damit ist für Videogottesdienste vor allem darauf zu achten, entweder gemeinfreie oder von der GEMA vertretene Musikstücke zu verwenden. Die Prüfung, ob ein Lied GEMA Werk ist, ist über diesen Link feststellbar: https://online.gema.de/werke/search.faces
Sofern hingegen Musikrechte von Urhebern berührt sind, die sich nicht von der GEMA vertreten lassen (z.B. bei Nutzung eines Teils des CCLI-Repertoires), müssen Gemeinden die Lizenz bei den Urhebern bzw. Verwertungsgesellschaften unmittelbar beantragen.
Urheberrechtlich geschützte Noten und Liedtexte, die von der VG Musikedition vertreten werden, können im Rahmen von Gottesdiensten in Livestreams und Onlinevideos sichtbar gemacht werden. Auch hier besteht eine Vereinbarung mit der EKD. Die bisherige „72-Stunden Regelung“ besteht nicht mehr: Videos mit Noten / Liedtexten können vorerst bis zum 31.12.2022 online bleiben. Ein Bereitstellen von Downloads ist weiterhin NICHT erlaubt.
Rechteinhaber Evangelisches Gesangbuch

Hier finden Sie drei Listen mit den jeweiligen Rechteinhabern und grüner Markierung, wenn Lieder gemeinfrei sind. Ebenfalls haben das Medienhaus der EKHN und das Zentrum Verkündigung beim EG Plus und beim Regionalteil vorgeprüft, ob es sich bei den Liedern um von der GEMA und VG Wort vertretene Werke handelt. Die Vorprüfung dient als Anhaltspunkt, ist aber OHNE Gewähr.
Die gemeinfreien Lieder sind grün markiert, für die anderen die Rechteinhaber und auch die Links zu den Webseiten der Rechteinhaber sind integriert.
- UEbersicht EG Stammteil mit GEMA Stand 2021.xlsxRechteinhaber Evangelisches Gesangsbuch Stammteil (Stand: 2021)
- EG Regionalteil Hessen und Nassau mit GEMA 2021.xlsxRechteinhaber Evangelisches Gesangbuch Regionalteil Hessen und Nassau (Stand: 2021)
- EGPlus Urheberrechte mit GEMA und VG Wort 2021 2.xlsxRechteinhaber Evangelisches Gesangbuch "Plus" (Stand: 2021)