EKHN Flüchtlingsfonds unterstützt weiterhin Gemeinden und Dekanate

Die Synode der EKHN hat auch für 2022 Mittel für den „EKHN Flüchtlingsfonds zur Unterstützung einer Aufnahme- und Willkommenskultur für Flüchtlinge im Raum der EKHN“ bereitgestellt. Damit sollen neben der professionellen und unabhängigen kirchlichen und diakonischen Flüchtlingsberatung auch wieder Projekte in Kirchengemeinden und Dekanaten gefördert werden, die sich für eine Willkommens- und Aufnahmekultur für Flüchtlinge vor Ort einsetzen.
Antragsberechtigt sind Kirchengemeinden, Dekanate, regionale Diakonische Werke (rDW) und Mitgliedseinrichtungen der Diakonie Hessen im Kirchengebiet der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Die Antragstellung von Kirchengemeinden erfolgt auf dem Dienstweg, Anträge von rDW und Mitgliedseinrichtungen sollen dem jeweiligen Dekanat zur Kenntnis gegeben werden.
Im Förderjahr 2022 wird es zwei Antragsfristen geben:
1) Den 30.04.2022 für Projekte, die ab dem 01.07.2022 starten, und
2) Den 30.09.2022 für Projekte, die ab dem 01.12.2022 starten.
Einzelheiten zu den Förderrichtlinien und die dazugehörigen Konzeptionen und Aufgabenbeschreibungen
gibt es hier