Corona-Infos EKHN-Krisenstab

Auf dieser Seite informiert Sie der Krisenstab der EKHN zum jeweils aktuellen Stand der Handlungsempfehlungen für Mitarbeitende in Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen. Die COVID-19-Pandemie stellt viele Bereiche der EKHN vor Herausforderungen. Immer wieder müssen Regelungen und Handlungsanweisungen überprüft werden.
Dabei gelten grundsätzlich für alle Gemeinden und Einrichtungen die Verordnungen der staatlichen und kommunalen Behörden.
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Information des Gesamtkirchlichen Arbeitsschutzausschusses (ASA) vom 12. Oktober 2022
Rundschreiben vom 13. Oktober 2022
Dienstvereinbarung (tritt am 17. Oktober 2022 in Kraft und endet spätestens am 31. März 2023 ohne dass es einer Kündigung bedarf)
Information des EKHN-Krisenstabes vom 4. Oktober 2022
Der Krisenstab hat sich nach einer längeren Pause wieder getroffen und über die Corona-Situation beraten.
Der Bundestag hat das Infektionsschutzgesetz geändert und einen neuen Rechtsrahmen geschaffen, der für die Zeit vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gilt.
Hessen hat die Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung für den Zeitraum vom 1.Oktober 2022 bis 7. April 2023 geschlossen.
Rheinland-Pfalz hat eine 34. Coronabekämpfungsverordnung beschlossen, die vom 1. Oktober bis 20. November 2022 gilt.
Beide Verordnungen sehen weiterhin nur Basisschutzmaßnahmen vor.
Das Infektionsschutzgesetz des Bundes sieht bundesweite Schutzmaßnahmen vor, von denen im kirchlichen Bereich nur der Pflegebereich betroffen ist.
Von Länderseite besteht für kirchliches Handeln keine Einschränkung, die Maßnahmen zum Schutz vorsehen müssten.
Wenn sich daran Änderungen ergeben, werden wir Sie selbstverständlich informieren.
Auch von Seiten des Krisenstabs erscheint es weiter sinnvoll, keine generellen Empfehlungen mehr auszusprechen.
Als Kirchengemeinden, Dekanate und kirchliche Einrichtungen müssen Sie also weiterhin keine Maßnahmen zum Schutz mehr vorsehen.
Corona ist natürlich nicht vorbei, die Inzidenzen sind nach wie vor hoch und die teilweisen Langzeitfolgen der Erkrankung machen deutlich, dass wir nach wie vor achtsam mit der Situation umgehen sollten. Doch bleibt der Schutz vor einer Ansteckung weiter in die Verantwortung jedes und jeder einzelnen gestellt.
Nach wie vor besteht die Möglichkeit, bei Gottesdiensten oder sonstigen Veranstaltungen um das freiwillige Tragen einer Maske zu bitten.
Wir hoffen, dass Sie Veranstaltungen, Gottesdienste und Zusammenkünfte, die nun auch noch unter der Voraussetzung von Energieeinsparmaßnahmen stattfinden, trotz allem gut planen können.
Die bevorstehende Kirchenjahreszeit mit Ende und Anfang des Kirchenjahres hält ja mit der Erinnerung an Vergangenes, Möglichkeiten der Veränderung und Hoffnung auf einen Neuanfang wichtige Anlässe bereit, die wir miteinander begehen und feiern wollen.
Ich danke Ihnen im Namen des Krisenstabs für Ihr tägliches, sorgsames und den Menschen zugewandtes Tun.
Gottes Schutz und Segen möge Sie in diesen wechselvollen Zeiten begleiten.
Melanie Beiner
Gottesdienste & Versammlungen: Material
Letzte Aktualisierung: 25. Juni 2021
Die jeweils gültigen Hygieneregeln finden Sie links in den aktuellen Grundsätzen.
Bezugsadressen für Antigen-Schnelltests
- Hegro Eichler GmbH
Darmstädter Straße 64
64572 Büttelborn
Tel: 06152-9480
E-Mail: hegro@igefa.de
www.igefa.de
Ansprechpartner: Herr Manfred Lux - EMAG AG
Gerauerstr. 34
64546 Mörfelden-Walldorf
www.emag-germany.de - CM Medical GmbH
Am Nordpark 3
41069 Mönchengladbach
Tel: +49(0)2161-30703246
E-Mail: info@cmmedical.de
www.cmmedical.de


Wichtige Links
Religionspädagogisches Institut: Unterstützung für Lehrkräfte
Leichte Sprache: Schutzmaßnahmen (im Gottesdienst) erklärt für Menschen mit Beeinträchtigungen
ekhn.de/corona: Allgemeine Infos zu Corona
Zentrum Verkündigung: Gottesdienst und Kirchenmusik unter Schutzbedingungen
Zentrum Bildung/ Fachbereich Kindertagesstätten: Aktuelles für Kitas
Corona Informationen Bundesregierung
Corona Informationen des Landes Hessen
Sozialministerium Rheinland-Pfalz


Verordnungen der Landesregierungen
Für Hessen:
Für Rheinland-Pfalz:

