Menümobile menu

Corona-Infos EKHN-Krisenstab

Auf dieser Seite informiert Sie der Krisenstab der EKHN zum jeweils aktuellen Stand der Handlungsempfehlungen für Mitarbeitende in Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen. Die COVID-19-Pandemie stellt viele Bereiche der EKHN vor Herausforderungen. Immer wieder müssen Regelungen und Handlungsanweisungen überprüft werden.
Dabei gelten grundsätzlich für alle Gemeinden und Einrichtungen die Verordnungen der staatlichen und kommunalen Behörden.

Wir aktualisieren diese Webseite kontinuierlich!
Zuletzt aktualisierte Dateien erkennen Sie am gelb markierten Datum .
Bitte aktualisieren Sie diese Seite (mit der Taste F5 oder der Tastenkombination Strg+R oder mit dem Aktualisierungsbutton Ihres Browsers), damit Sie auf jeden Fall die aktuelle Version sehen. Danke!

Information des Gesamtkirchlichen Arbeitsschutzausschusses (ASA) vom 12. Oktober 2022

Rundschreiben vom 13. Oktober 2022

Dienstvereinbarung (tritt am 17. Oktober 2022 in Kraft und endet spätestens am 31. März 2023 ohne dass es einer Kündigung bedarf)


Information des EKHN-Krisenstabes vom 4. Oktober 2022

Der Krisenstab hat sich nach einer längeren Pause wieder getroffen und über die Corona-Situation beraten.

Der Bundestag hat das Infektionsschutzgesetz geändert und einen neuen Rechtsrahmen geschaffen, der für die Zeit vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gilt.

Hessen hat die Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung für den Zeitraum vom 1.Oktober 2022 bis 7. April 2023 geschlossen.

Rheinland-Pfalz hat eine 34. Coronabekämpfungsverordnung beschlossen, die vom 1. Oktober bis 20. November 2022 gilt.

Beide Verordnungen sehen weiterhin nur Basisschutzmaßnahmen vor.

Das Infektionsschutzgesetz des Bundes sieht bundesweite Schutzmaßnahmen vor, von denen im kirchlichen Bereich nur der Pflegebereich betroffen ist. 

Von Länderseite besteht für kirchliches Handeln keine Einschränkung, die Maßnahmen zum Schutz vorsehen müssten.

Wenn sich daran Änderungen ergeben, werden wir Sie selbstverständlich informieren.

Auch von Seiten des Krisenstabs erscheint es weiter sinnvoll, keine generellen Empfehlungen mehr auszusprechen.

Als Kirchengemeinden, Dekanate und kirchliche Einrichtungen müssen Sie also weiterhin keine Maßnahmen zum Schutz mehr vorsehen.

Corona ist natürlich nicht vorbei, die Inzidenzen sind nach wie vor hoch und die teilweisen Langzeitfolgen der Erkrankung machen deutlich, dass wir nach wie vor achtsam mit der Situation umgehen sollten. Doch bleibt der Schutz vor einer Ansteckung weiter in die Verantwortung jedes und jeder einzelnen gestellt.

Nach wie vor besteht die Möglichkeit, bei Gottesdiensten oder sonstigen Veranstaltungen um das freiwillige Tragen einer Maske zu bitten.

Wir hoffen, dass Sie Veranstaltungen, Gottesdienste und Zusammenkünfte, die nun auch noch unter der Voraussetzung von Energieeinsparmaßnahmen stattfinden, trotz allem gut planen können.

Die bevorstehende Kirchenjahreszeit mit Ende und Anfang des Kirchenjahres hält ja mit der Erinnerung an Vergangenes, Möglichkeiten der Veränderung und Hoffnung auf einen Neuanfang wichtige Anlässe bereit, die wir miteinander begehen und feiern wollen.

Ich danke Ihnen im Namen des Krisenstabs für Ihr tägliches, sorgsames und den Menschen zugewandtes Tun.

Gottes Schutz und Segen möge Sie in diesen wechselvollen Zeiten begleiten.

Melanie Beiner




Gottesdienste & Versammlungen: Material

Letzte Aktualisierung: 25. Juni 2021

Die jeweils gültigen Hygieneregeln finden Sie links in den aktuellen Grundsätzen.



Bezugsadressen für Antigen-Schnelltests

  1. Hegro Eichler GmbH
    Darmstädter Straße 64
    64572 Büttelborn
    Tel: 06152-9480
    E-Mail: hegro@igefa.de
    www.igefa.de
    Ansprechpartner: Herr Manfred Lux

  2. EMAG AG
    Gerauerstr. 34
    64546 Mörfelden-Walldorf
    www.emag-germany.de

  3. CM Medical GmbH
    Am Nordpark 3
    41069 Mönchengladbach
    Tel: +49(0)2161-30703246
    E-Mail: info@cmmedical.de
    www.cmmedical.de


Verordnungen der Landesregierungen


to top