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Visitation

istockphoto.comVisitation als Schatzsuche"Visitation ist Schatzsuche" - unter diesem Motto wird in der EKHN visitiert. Es geht darum, Stärken wahrzunehmen und zu stärken und nicht darum, nach Schwachstellen zu suchen.

Visitation geschieht im Geist gegenseitiger Wertschätzung und Ermutigung. Auch wenn das kirchenaufsichtliche Element immer mitschwingt, liegt der Akzent in der EKHN deutlich auf dem partnerschaftlichen Austausch und der gegenseitigen Glaubensvergewisserung.

Bei der Visitation geht es darum, sich gegenseitig in seiner Aufstellung und seiner Arbeit, in seinen Haltungen und Kulturen, wahrzunehmen und voneinander zu lernen. Der Austausch über das, was die Leitungsgremien bewegt, gehört dazu, ebenso wie der Außenblick, der anregend und für die Weiterentwicklung hilfreich sein kann.

Visitation soll für alle Beteiligten im Rahmen ihrer Bestandsaufnahme und Zukunftsorientierung von Nutzen sein: für die Besuchten ebenso wie die Besuchenden. Auch die kirchenleitenden Gremien, die regelmäßig über die Beobachtungen aus der Visitation informiert werden, können von den Erfahrungen aus den Besuchen vor Ort profitieren.

Ziel und Sinn der Visitation

Aus dem Visitationsgesetz der EKHN:

§1

( 1 ) 1 Niemand kann für sich allein Christin oder Christ sein; wir sind aufeinander angewiesen. 2 Christliche Gemeinden leben von den Beziehungen untereinander. 3 Sie brauchen den Austausch mit den anderen, sind angewiesen auf Hilfen und benötigen das kritische Gespräch.

( 2 ) 1 Die Visitation beruht auf dem reformatorischen Verständnis von Leitung und Erneuerung der Kirche. 2 Alle Aktivitäten der Kirche dienen dem Auftrag, den Menschen das Evangelium von Jesus Christus zu verkündigen und seine Liebe erfahrbar zu machen.

( 3 ) Die Visitation soll alle Beteiligten ermutigen, die ihnen von Gott verliehenen Gaben zum Aufbau der Kirche und der Gemeinde und zur Verkündigung des Evangeliums einzusetzen.

§2

( 1 ) 1 Die Visitation hat die Aufgabe, die Besuchten durch Anerkennung der bisherigen Arbeit zu ermutigen und die beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stärken. 2 Zum Abschluss der Visitation vereinbaren Gemeinden, Dekanate, Dienste und kirchliche Einrichtungen Ziele ihrer künftigen Arbeit.

( 2 ) Die Visitation soll die Verbundenheit zwischen Gemeinden untereinander und mit den kirchlichen Diensten stärken; sie gibt Anstöße zum Erfahrungsaustausch, zu gemeinsamer Planung, zu übergemeindlicher Zusammenarbeit und zur Vernetzung.

( 3 ) Die Visitation soll herausarbeiten, wodurch die Arbeit in Gemeinden, Dekanaten und der Kirche bereichert werden kann und so Grundlagen für Veränderungsprozesse schaffen, sie initiieren und begleiten.

Visitationsgesetz komplett

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